Unser Service für Sie
Vermietung und Verkauf von Immobilien erfordern eine Menge Bürokratie. Wir möchten den Paragraphendschungel für Sie lichten. Daher haben wir hier zahlreiche Formulare zum Download zusammengestellt. Bitte rufen Sie uns an, sofern Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gern.
Checkliste für den Immobilienkauf
Alles auf einer einzigen DIN-A 4 Seite: Die Checkliste für den Hauskauf fasst alle wichtigen Angaben zu einer Immobilie tabellarisch zusammen. Sie bewertet z.B. den Zugang zu öffentlichem Nahverkehr und Kindergärten, gibt eine detaillierte Baubeschreibung und fasst den Zustand des Hauses kompakt zusammen. Ein Muss für alle, die ein Haus kaufen möchten.
Selbstauskunft des Mieters
Viele Vermieter wünschen, dass Mietinteressenten gleich zum Besichtigungstermin eine freiwillige Selbstauskunft mitbringen. Darin machen die Interessenten Angaben zu Name, Alter, bisheriger Anschrift, Beruf, Einkommen, Haustier, Musikinstrument und Raucher/Nichtraucher. Vor allem in Stadtteilen mit einer hohen Nachfrage nach Mietwohnungen erhöht die Selbstauskunft des Mieters die Chancen auf eine Wohnung sehr.
Meldebestätigung
Bis zum Jahr 2002 gehörte es zum Alltag von Vermietern und Verwaltern, eine Meldebestätigung auszufüllen und zu unterschreiben. Seit November 2015 gibt es in allen Bundesländern ein einheitliches Meldegesetz (BMG). Seitdem ist die Meldebestätigung wieder Pflicht.
Objektunterlagen Haus
Es beginnt bei der Bauzeichnung und endet noch lange nicht beim Energieausweis: Wer ein Haus verkaufen möchte, braucht zahlreiche Unterlagen. Wir haben eine Liste für Sie zusammengestellt:
Objektunterlagen Eigentumswohnung
Die erforderten Unterlagen für den Verkauf einer Eigentumswohnung sind noch zahlreicher als die für den Verkauf eines Hauses. So kommen u.a. die Teilungserklärung, der Wirtschaftsplan sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den vergangenen drei Jahren hinzu. Hier finden Sie alles auf einen Blick:
Bescheinigung des Vermieters
Vermieter sind sich nicht immer sicher, ob neue Mieter tatsächlich liquide sind. In diesem Fall können sie um eine freiwillige Bescheinigung des bisherigen Vermieters bitten. Er bescheinigt, dass der Mieter seinen Mietverpflichtungen in den vergangenen zwöf Monaten regelmäßig nachgekommen ist.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Studenten oder Auszubildende, deren Einkünfte überschaubar sind, müssen nicht auf eine eigene Wohnung verzichten. Viele Vermieter akzeptieren die sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Darin erklären Eltern, Großeltern, Geschwister oder Freunde, dass sie für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bürgen.
Widerrufsbelehrung
Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft. Damit unterliegen auch Maklerverträge dem Widerrufsrecht. Daher sind wir bereits bei Beginn unserer Dienstleistung dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. Das tun wir hier:
Kontakt
Telefon | 02 28 / 53 45 81 60 |
Mobil | 01 51 / 50 70 16 22 |